Gewerbeabfall: Definition, Arten & richtige Entsorgung

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Autor: Sven Wähnke | Datenstand: 12. Oktober 2026 | Lesezeit: 7 Minuten

Gewerbeabfall – umgangssprachlich auch Betriebsmüll oder Firmenmüll – ist jeder Abfall, der in Unternehmen, Handel, Handwerk, Industrie oder öffentlichen Einrichtungen anfällt und nicht aus einem Privathaushalt stammt. Rechtlich umfasst er zwei Gruppen: hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle wie Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle sowie bestimmte Bau- und Abbruchabfälle wie Beton, Ziegel oder Dämmmaterial. Seit dem 1. August 2017 verpflichtet die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) Betriebe, diese Abfälle getrennt zu sammeln und das zu dokumentieren. Elektroschrott, Batterien und gefährliche Abfälle gehören nicht zum Gewerbeabfall, sondern folgen eigenen Regeln. CURANTO entsorgt Gewerbeabfall für Gewerbekunden über ein individuelles Angebot.

Was ist Gewerbeabfall?

Gewerbeabfall ist der Sammelbegriff für Abfälle, die in Unternehmen, im Handel, Handwerk, in der Industrie oder in öffentlichen Einrichtungen anfallen – im Unterschied zu Abfällen aus privaten Haushalten. Umgangssprachlich wird Gewerbeabfall auch als Betriebsmüll, Firmenmüll oder gewerblicher Müll bezeichnet. Rechtliche Grundlage ist die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die seit dem 1. August 2017 in Kraft ist und auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) aufbaut.

Getrennte Sammlung von Gewerbeabfall gemäß Gewerbeabfallverordnung
Trennung gemäß Gewerbeabfallverordnung

Was zählt zu Gewerbeabfall?

Die Gewerbeabfallverordnung unterscheidet zwei große Kategorien.

1. Gewerbliche Siedlungsabfälle (hausmüllähnlicher Gewerbeabfall)

Hausmüllähnliche Abfälle, die in praktisch jedem Betrieb anfallen. Getrennt zu sammeln sind:

  • Papier, Pappe und Karton (außer Hygienepapier)
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Holz
  • Textilien
  • Bioabfälle

Was nach der Trennung übrig bleibt und zusammen erfasst wird, nennt man gemischten Gewerbeabfall bzw. gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle. Eine solche Mischerfassung ist nur zulässig, wenn die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist – und sie muss begründet und dokumentiert werden.

2. Bau- und Abbruchabfälle

Für Bau- und Abbruchabfälle gelten eigene Abfallschlüssel (AVV) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung:

MaterialAVV-Abfallschlüssel
Beton17 01 01
Ziegel17 01 02
Fliesen und Keramik17 01 03
Holz17 02 01
Glas17 02 02
Kunststoff17 02 03
Bitumengemische17 03 02
Metalle, Legierungen17 04 01–07, 17 04 11
Dämmmaterial17 06 04
Baustoffe auf Gipsbasis17 08 02

Beide Kategorien müssen laut GewAbfV grundsätzlich getrennt gesammelt und vorrangig einer Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Welche Fraktionen genau getrennt werden müssen, welche Ausnahmen gelten und was dokumentiert werden muss, erklärt unser Ratgeber zur Gewerbeabfallverordnung.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbeabfall und Restmüll?

Entscheidend ist, ob der Abfall verwertet oder beseitigt wird:

  • Gewerbeabfall zur Verwertung – also getrennt gesammelte Fraktionen und gemischter Gewerbeabfall, der in einer Sortieranlage aufbereitet wird – wird über private Entsorger wie einen Containerdienst entsorgt.
  • Abfall zur Beseitigung, der nicht verwertet werden kann, gehört in den Restmüllbehälter des kommunalen Entsorgers. Die Gewerbeabfallverordnung schreibt das ausdrücklich vor (§ 7 GewAbfV); wie groß die Tonne sein muss, regelt die Abfallsatzung der Kommune.

Gewerbeabfall ist also nicht automatisch Restmüll – im Gegenteil: Ziel der Verordnung ist, dass möglichst wenig im Restmüll landet. Betriebe mit sehr geringem Abfallaufkommen dürfen nach der Kleinmengenregelung (§ 5 GewAbfV) eine gemeinsame Restmülltonne mit dem Privathaushalt nutzen.

Für wen gelten die Regeln für Gewerbeabfall?

Die GewAbfV gilt für alle gewerblichen Abfallerzeuger und -besitzer – also für Unternehmen aus Handel, Handwerk, Industrie und Dienstleistung sowie für öffentliche Einrichtungen. Private Haushalte fallen nicht darunter, auch wenn ähnliche Abfallarten anfallen. Entscheidend ist der Ursprung des Abfalls (betrieblich vs. privat), nicht die Menge.

Welche Abfälle sind kein Gewerbeabfall?

Nicht zur GewAbfV zählen folgende Abfallarten, die eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegen:

  • Elektroschrott – geregelt über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
  • Batterien und Akkus – geregelt über das Batteriegesetz (BattG)
  • Gefährliche Abfälle – unterliegen einem Vermischungsverbot und müssen stets separat entsorgt werden, z. B. teerhaltige Dachpappe, Asbest, Farben und Lacke, Chemikalien, Altöl, Druckgasbehälter. Mehr dazu im Beitrag Ist das Sondermüll?
  • Produktionsspezifische Abfälle wie Schlämme, die nicht hausmüllähnlich sind

Was darf in einen Container für gemischten Gewerbeabfall?

Wenn von einem Container für „Gewerbeabfall“ die Rede ist, ist in der Regel der gemischte, hausmüllähnliche Gewerbeabfall gemeint – nicht die vollständige rechtliche Definition der GewAbfV. Bau- und Abbruchabfälle wie Bauschutt oder Erdaushub werden meist in eigenen Containern entsorgt, weil sie ein anderes Gewicht, eine andere Handhabung und andere Verwertungswege haben.

Typischerweise erlaubt

  • Verpackungen (Kartons, Tüten)
  • Papier und Pappe
  • Kunststoffe, Folien, Gummi
  • Unbehandeltes Holz (z. B. Spanplatten)
  • Metalle, Bleche, Rohre, Kabel
  • Glas
  • Textilien

Nicht erlaubt – dafür gibt es eigene Container

Befüllung: Den Container höchstens bis zur Ladekante befüllen, nicht darüber. Achten Sie auf eine möglichst sortenreine Befüllung: Gelangen Fremdstoffe in den Container, muss nachträglich sortiert werden, was zu Mehrkosten führen kann. Was danach mit dem Material passiert, erklärt der Beitrag Was passiert mit dem Abfall nach dem Containerdienst?

Welche Containergröße passt für Gewerbeabfall?

Für gemischten Gewerbeabfall sind bei CURANTO folgende Größen üblich:

GrößeTypTypischer Einsatzbereich
3 m³Absetzcontainerkleine Mengen, z. B. Ladenumbau, Büroauflösung
5 m³Absetzcontainermittlere Mengen, z. B. Renovierung eines Gewerberaums
7 m³Absetzcontainergrößere Mengen, z. B. Ladenlokal-Umbau
10 m³Absetz- oder Abrollcontainerregelmäßiger betrieblicher Anfall
20–40 m³Abrollcontainergrößere Betriebe, Produktionsstätten, laufender Bedarf

Maße und Auswahlhilfe für alle Containergrößen finden Sie im Beitrag Containergrößen im Überblick.

Gewerbeabfall bei CURANTO entsorgen

CURANTO entsorgt gemischten Gewerbeabfall für Gewerbekunden auf Anfrage. Sie erhalten ein individuelles Angebot, abgerechnet wird nach tatsächlichem Gewicht. Auf Wunsch stellen wir einen Entsorgungsnachweis nach GewAbfV aus, den Sie für Ihre Dokumentation nutzen können.

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Für Bau- und Abbruchabfälle wie Bauschutt, Holz oder Dachpappe gibt es eigene Container im Shop für Geschäftskunden.

Häufige Fragen

Was versteht man unter Gewerbeabfall?

Gewerbeabfall ist jeder Abfall, der in Unternehmen, Handel, Handwerk, Industrie oder öffentlichen Einrichtungen anfällt und nicht aus einem Privathaushalt stammt. Rechtlich umfasst er hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle und bestimmte Bau- und Abbruchabfälle; geregelt ist er seit dem 1. August 2017 in der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).

Was zählt alles zu Gewerbeabfall?

Rechtlich zählen sowohl hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle) als auch bestimmte Bau- und Abbruchabfälle (Beton, Ziegel, Fliesen, Holz, Glas, Kunststoff, Metalle, Dämmmaterial, Bitumengemische, Gipsbaustoffe) zu Gewerbeabfall im Sinne der GewAbfV.

Was darf nicht in den Gewerbeabfall?

Nicht in den gemischten Gewerbeabfall gehören Elektroschrott, Batterien und Akkus sowie gefährliche Abfälle wie Asbest, teerhaltige Dachpappe, Farben, Lacke, Chemikalien, Altöl und Druckgasbehälter. Bauschutt, Erdaushub, Dämmwolle und behandeltes Holz werden in eigenen Containern entsorgt.

Was ist gemischter Gewerbeabfall?

Gemischter Gewerbeabfall sind hausmüllähnliche Betriebsabfälle, die nicht nach Fraktionen getrennt, sondern zusammen gesammelt werden. Das ist nur zulässig, wenn die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist; das Gemisch muss dann in der Regel in einer Sortieranlage aufbereitet werden.

Ist Gewerbeabfall Restmüll?

Nein. Gewerbeabfall zur Verwertung wird getrennt oder über eine Sortieranlage entsorgt. Nur Abfall zur Beseitigung, der nicht verwertet werden kann, gehört in die Restmülltonne des kommunalen Entsorgers (§ 7 GewAbfV).

Für wen gilt die Gewerbeabfallverordnung?

Die GewAbfV gilt für alle betrieblichen Abfallerzeuger und -besitzer außerhalb privater Haushalte – also für Unternehmen aus Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung und für öffentliche Einrichtungen. Entscheidend ist der Ursprung des Abfalls, nicht die Menge.

Ist Bauschutt Gewerbeabfall?

Rechtlich ja – Bauschutt fällt unter die Bau- und Abbruchabfälle der GewAbfV. Als Container-Produkt wird er jedoch meist separat vom gemischten Gewerbeabfall angeboten, da er andere Anforderungen an Gewicht und Verwertung hat.

Muss ich Gewerbeabfall trennen?

Ja. Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Betriebe grundsätzlich zur getrennten Erfassung. Ausnahmen sind möglich, wenn eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist – das muss dann dokumentiert werden.

Was kostet die Entsorgung von Gewerbeabfall bei CURANTO?

CURANTO entsorgt gemischten Gewerbeabfall für Gewerbekunden auf Anfrage mit individuellem Angebot; abgerechnet wird nach tatsächlichem Gewicht. Auf Wunsch gibt es einen Entsorgungsnachweis nach GewAbfV.

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